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Maksim Khazanov

Kleine Anfrage Land: Zu früh entlassen – krank aus dem Krankenhaus

09. Juni 2016

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Patientinnen und Patienten werden heute nach einem medizinischen Eingriff früher nach Hause entlassen als noch vor zehn Jahren. Das liegt nur zum Teil am medizinischen Fortschritt wie zum Beispiel minimalinvasiven Operationsmethoden und verfeinerten Anästhesie-Verfahren. Eine weitere Rolle spielt – so wird vermutet – die Umstellung der Abrechnung von tagesgleichen Pflegesätzen auf sogenannte Fallpauschalen. Durch das Fallpauschalen-System kann sich für die Kliniken ein wirtschaftliches Interesse ergeben, Patientinnen und Patienten möglichst nicht länger als unbedingt nötig aufzunehmen, denn die Vergütung orientiert sich an der durchschnittlichen Verweildauer. Gleichzeitig wünschen sich viele Menschen einen möglichst kurzen Aufenthalt im Krankenhaus und möchten danach in ihrer gewohnten Umgebung genesen oder eine ambulante Rehabilitation machen. Durch die kürzere Aufenthaltsdauer bekommt die nachstationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten einen hohen Stellenwert. Vereinzelt ist von Fällen zu hören, bei denen von Patientinnen und Patienten berichtet wird, die trotz massiver gesundheitlicher Probleme aus dem Krankenhaus entlassen werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Nach welchen Kriterien bemisst sich die Aufenthaltsdauer, die Patientinnen und Patienten bei einer stationären Behandlung, z.B. einer Operation, im Krankenhaus verbringen? Welchen Ermessensspielraum haben Ärztinnen und Ärzte, wenn die Genesung z. B. aufgrund hohen Alters langsam voranschreitet, Patientinnen und Patienten länger als üblich im Krankenhaus zu behalten?
2. Sind dem Senat aus den regelmäßigen Gesprächen mit den Krankenkassen, der Ärztekammer, der Unabhängigen Patientenberatung oder anderen Akteuren des Gesundheitssystems Vorfälle bekannt, bei denen es aufgrund einer Entlassung nach einer stationären Behandlung bei Patientinnen und Patienten zu schwerwiegenden Komplikationen gekommen ist?
3. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich des Entlassungsmanagements der Kliniken in Bremen und Bremerhaven? Gibt es bei den Kliniken merkbare Unterschiede beim Umgang mit Entlassungen und der anschließenden Versorgung zum Beispiel in einer ambulanten Pflegeeinrichtung?
4. Wie wird sichergestellt, dass Versicherte rechtzeitig über das Versorgungsmanagement informiert werden und eine dazu erforderliche Übermittlung von Daten nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information erfolgt?
5. Wie wird die nachstationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten sichergestellt, damit Folgeschäden und –kosten durch Versorgungslücken nach der Krankenhausbehandlung vermieden werden? Wie wird die Kontinuität der Behandlung und Betreuung sichergestellt? Mehmet Ali Seyrek, Stephanie Dehne, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Kopiert aus: http://www.spd-fraktion-bremen.de/unsere-abgeordneten/mehmet-ali-seyrek.html

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