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Mehmet Ali Seyrek

SPD Liste 02, Nr. 33

Wählen am 14.05.2023        

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Antidiskriminierungstelle einrichten

.Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,

.Diskriminierungen  sind  leider  immer noch Alltag.

Ob Vorurteile gegenüber Homosexuellen, Diskriminierungen von Menschen wegen  Ihrer ethnischen Herkunft zum Beispiel beim  Einlass in eine Diskothek oder der Benachteiligung  von Menschen mit  einer Behinderung am Arbeitsmarkt, ob Mobbing, Rufmord  Oder  Anfeindungen  werden  noch  allzu  häufig  erlebt.

. Diese Diskriminierungssysteme  sind  über  viele  Jahrzehnte, zum Teil Jahrhunderte  historisch gewachsen und  dadurch  sehr gut mit  der Gesellschaft  verwachsen.

Dies  hat  zur Folge, dass der Abbau dieser Unterdrückungssysteme sehr langwierig ist.

 

. Aus aktuellen Studien ist bekannt, dass mehr als 80% der  Menschen,  die subjektiv  eine Diskriminierung  erfahren  haben, diese aus  unterschiedlichen Gründen  nicht  anzeigen.

Viele wissen nicht, dass  sie das  Recht  haben,

vor Diskriminierung  geschützt  zu werden.

Oder sie haben  keine  Informationen  darüber,

  wo  sie  Unterstützung  finden können.

. Meine Damen und Herren, die rot –grün –rote  Koalition   hat  es  sich zur Aufgabe gemacht,

 das Bewusstsein  für jede  Form von Diskriminierung  zu schärfen  und sich  für  echte   Gleichbehandlung   Einzusetzen.

. Bei Anfragen von Ratsuchenden wird  allerdings  jedoch eine Zuordnung

 der Diskriminierungserfahrung   zunehmend schwieriger, da  es  auch  in  Bremen und  Bremerhaven

immer öfter zu Mehrfachdiskriminierung  kommt –zum Beispiel  aufgrund  der  ethnischen Herkunft und  der  sexuellen Orientierung.

. Diese Menschen stoßen häufig  auf  das  Problem  weiterverwiesen  zu werden, bevor  sie  eine passende  Beratung  finden.

. Wir sind aktiv geworden, in unserem  Handeln  und

 in  unserer Politik: wir wollen  in Lande  Bremen jeder Form  von    Diskriminierung   entgegentreten.

. Dafür wollen wir unser  Angebot bündeln und verstärken.

. Wir haben  letztes  Jahr  im  Juni  der in der  Bürgerschaft  vielfältig diskutiert  und  beschlossen,

 eine  Anti diskriminierungsstelle  für das Land Bremen und  Bremerhaven  zu einrichten.

. Wir haben noch  einmal  klar  angesprochen,

  wie wichtig  und  notwendig  eine  solche

Stelle  für Bremen  und  Bremerhaven ist.

. wir hatten die Senatorin  für  Soziales  gebeten,

 ein entsprechendes  Konzept zu erarbeiten,

das  eine  horizontale  Beratung  in Diskriminierungsfälle  sicherstellt  und auf  weitere  Fachberatungen  innerhalb  unseres  bestehenden  Netzwerks  gegen  Diskriminierung  verweisen kann.

. Das Konzept wurde erarbeitet  und liegt uns nun vor.

 Dafür  vielen Dank  in  Namen der SPD-Fraktion.

. Uns ist eine  gute  Verteilung  der  Stellen auf  die Bedarfe  in  Bremen und  Bremerhaven  gelungen.

Die Anbindung  der Landesantidiskriminierungsstelle  an die  Bremische Bürgerschaft  wird zudem für die nötige  Unabhängigkeit  sorgen!

. Nun müssen wir uns energisch für die  schnelle und  erfolgreiche  Umsetzung  des  erarbeiten Konzepts   engagieren.

Dafür  müssen wir alle für die nötige  Öffentlichkeit  sorgen.

Es reicht  nicht  eine  Landesantidiskriminierungsstelle  einzurichten- die gute Botschaft   muss   auch  alle  Menschen  in Bremen  und Bremerhaven  erreichen.

. Nur, wenn  die  Stelle  allen  bekannt ist, kann  sie  vollumfassend  ihrer  Funktion – nämlich  der Ausweitung   des  Schutzes vor Diskriminierung – nachkommen.

. Meine Damen und Herren, es ist geboten, sich als Land Bremen  klar  zu einer diskriminierungsfreien  Gesellschaft  zu  bekennen,

 die Verantwortung  für diesen  bedeutenden  Politikbereich  zu  übernehmen  und  der  Antidiskriminierungspolitik  zukünftig   einen  staatlichen  Rahmen zu geben.

. Dies  tun wir mit der Einrichtung der Landesantidiskriminierungsstelle!.

Ich  lade  auch die Opposition  ein, sich gemeinsam  mit uns auf  diesen weg zu machen

 

 Herzlichen Dank  für ihre  Aufmerksamkeit.

Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und -sprecher in Bremer Krankenhäusern

1. Welche Informationen hat der Senat über die Effektivität der Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher?

 

2. Wie stellt der Senat sicher, dass Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher nicht von der Krankenhausleitung beeinflusst werden und ihrer ehrenamtlichen Arbeit bestmöglich im Sinne der Patientinnen und Patienten nachgehen können?

 

3. In wie vielen Krankenhäusern im Land Bremen sind aktuell keine Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher benannt und falls es solche Fälle gibt, was tut der Senat dagegen?

Antrag auf Deutschkurse und zusätzliche Integrationskurse

Sehr geehrter Herr Präsident und sehr geehrte Damen und Herren,

 

es geht um Menschen, die nicht aus EU-Länder stammen aber hier leben und arbeiten und auch ihren ständigen Wohnsitz hier haben.

 

Wenn diese Menschen in Ihren Heimatländern mit einer Person heiraten der oder die

in Deutschland leben und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen, dürfen sie erst nach Deutschland einreisen wenn sie in ihren Heimatländern einen Deutschkurs besuchen und eine Deutschprüfung erfolgreich abschließen. In Ihren Heimatländern gibt es jedoch nicht genügend und überall Deutschkurse. 

 

 

1) Deshalb sind viele dieser Menschen gezwungen, in die großen Städte Ihrer Heimatländer zu fahren, dort eine Wohnung zu nehmen und dort einen Deutschkurs zu besuchen. Das ist für diese Menschen eine sehr große finanzielle  und seelische Belastung.

 

2) Nachdem sie den Deutschkurs erfolgreich abgeschlossen haben müssen sie in die jeweiligen deutschen Bootschaften  zum Kreuzverhör. Dort müssen sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Bei Verdacht auf Unwahrheit wird Ihnen das Einreisevisum verweigert. Deshalb sind diese Menschen oft gezwungen Rechtsanwälte einzuschalten und vor Gericht zu ziehen. Das kostet diesen Menschen wiederum viel Geld und Zeit.

Ich finde es bedauerlich, dass diesen Menschen Scheinehe unterstellt werden.

 

3) Nach bestandener Deutschprüfung und dem Kreuzverhör verzögert sich die Einreise dieser Menschen durch Bürokratische Hürden wie z.B. ein verzögerten ausstellen des Einreisevisums. Das führt bei diesen Menschen Frustration und zusätzlichem Stress.

 

4) Deshalb möchte wir mit der Unterstützung meiner Fraktion und die Grünen einen Antrag in den Bundesrat stellen, damit diese Hürden bei der Familienzusammenführung in Zukunft ausbleiben oder es zumindest einer Vereinfachung kommen kann,

durch Bundesrat intensive.

 

5) Deutschkurse und zusätzliche Integrationskurse könnten doch auch hier in Deutschland nach der Familienzusammenführung stattfinden. Dadurch würden diesen Menschen die seelischen Belastungen und die zum Teil die unüberwindbaren finanziellen Belastungen erspart bleiben.   

Keine Diskriminierung von Menschen, die Analphabeten sind

Es gibt viele Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht lesen und nicht schreiben können.

Es gibt Menschen, die können lesen aber nicht verstehen, was sie lesen.

Es gibt Menschen, die können abschreiben aber verstehen nicht was sie abschreiben.

Es gibt Menschen, die können nicht schreiben und nicht lesen, aber können reden und   verstehen andere Menschen.

Das hat viele Gründe, mangelnde Schulbildung, sozialeprobleme oder Behinderungen.

Davon betroffen sind besonders Menschen mit Migrationshintergrund.

Das führt bei diesen Menschen dazu, dass sie keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland bekommen, obwohl viele dieser Menschen finanziell unabhängig sind und in Deutschland zu Hause sind Bremen ist Ihre Heimat.

Sie müssen alle 2Jahren bei  der Auslanderbehörde vorsprechen, bekommen  nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sie müssen auf Dauer nur befristet geduldete Gäste.

Es führt nicht zur Familienzusammenführung, sie bekommen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es gibt Familien in denen einige Familienmitglieder die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassung Erlaubnis haben, nur ein Familienmitglied kann wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht eingebürgert werden oder bekommt nur eine befristete Niederlassung, obwohl der Unterhalt von anderen Familienmitgliedern finanziert wird (z.B. vom Ehemann oder von der Ehefrau) oder sie arbeiten in Betrieben, in denen ihre Muttersprache gesprochen wird.

Menschen mit nur befristen Aufenthalt werden viel fältig benachteiligt

z.B. bei der Wohnungssuche, bei der Such nach einem Arbeitsplatz und bei der kreditvergabe.

Es gibt Menschen, die schon von ihrer Rente leben und trotzdem  keine  unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, weil sie wenig Deutsch sprechen und auch nicht Deutsch schreiben können, weil sie Analphabeten sind.

Wir fordern den Bremer Senat auf:

-Bei Analphabeten nicht die lese und Schreibkenntnisse zu prüfen, sondern die mündlichen Deutschkenntnisse als ausreichend für die Erteilung einer Niederlassungerlaubnis und auch für die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu akzeptieren

- Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Einschränkung nicht oder nicht mehr in der Lage sind die deutsche spräche so zu lernen, dass sie in einer Prüfung erfragt werden kann, z.B. Rentner. Eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.

Diese Menschen haben oft ihre lebenslang in Deutschland gearbeitet und sind sozial finanziell

Abgesichert- hatten deshalb keine Zeit eine Sprachschule zu besuchen.

  • Frauen, die nicht Integration kursberechtigt waren z.B.  weil der Ehemann für die Familie gesorgt hat eine den Familie Angehörigkeit angepasste Niederlassungserlaubnis auch bei einfachen Deutschkennissen.

 

Diese Familie leben häufig seit Jahr zehnte in Deutschland, haben Kinder erzogen, werden von Jopcenter aber nie zum Deutschkurse geschickt, weil der Ehemann für die Familie gesorgt hat

 

Mehmet-Ali Seyrek, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Rennbahngelände öffnen für Bewegung an der frischen Luft

Wir fragen den Senat:

1 -   Inwieweit unterstützt der Senat die Bereitstellung von öffentlichen Flächen, um allen Bremerinnen und Bremern insbesondere Kindern und Familien,

 die gesundheitsfördernde  Bewegung  an der frischen Luft zu ermöglichen?

 

 2 -  Teilt der Senat die Ansicht, dass möglichst viele öffentliche Flächen insbesondere in den Zeiten der gesundheitlichen Bedrohungen durch das neuartige Corona-Virus für die Bewegung an der frischen Luft zur Verfügung gestellt werden sollten?

 

3  -  Wann beabsichtigt der Senat, die Grünflächen des ehemaligen Rennbahn-Geländes  in der  Vahr  für Familien und Bewohnerinnen  und Bewohnern dieses Stadtteils freizugeben?

Zusätzliche frage

Wäre im  Falle  der Öffnung des Rennbahn-Geländes, dafür gesorgt, dass dies Regelmäßig  gereinigt wird?

Psychotherapeutische  Behandlung für Migrantinnen und Migranten in der Muttersprache Ermöglichen !

Für  Menschen mit Migrationshintergrund, die an Psychischen Beschwerden wie Angststörungen oder Depressionen leiden, ist die psychotherapeutische Behandlung in Bremen wie auch in Deutschland insgesamt leider nicht ausreichend.

 

Die Wartezeiten sind für eine Psychotherapeutische Behandlung grundsätzlich zu lang (bis zu 6 Monate).

 

Weil diese Menschen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, haben sie bei Ihren Behandlungen große Verständigungsprobleme mit ihren Therapeuten.

 

Deshalb suchen sich viele Patienten und Patientinnen mit einem Migrationshintergrund die eine Psychotherapeutische Behandlung brauchen,

auch eine Therapeutin  oder Therapeuten der ihrer Muttersprache beherrscht.

 

Denn Verständigungsschwierigkeiten können leicht zu diagnostischen Unsicherheiten und Therapeutischen Hürden führen.

 

In der stationären Versorgung sind Dolmetscherkosten in der Vergütung der GKV für die jeweilige Krankenhausbehandlung inbegriffen.

 

In der Praxis werden  auch in den Kliniken nur sporadisch Dolmetscher oder  Sprach-kompetente Fachkräfte hinzugezogen.

 

In der Ambulanten Versorgung werden seitens der Krankenkassen die Dolmetscherkosten nicht übernommen.

 

Für eine gute Psychische und sichere Behandlungen bei Menschen mit einem Migrationshintergrund  fordern wir:

 

- Die Zulassungen von Psychotherapeuten    mit Migrationshintergrund zu vereinfachen.

 

 Dabei sollte das Kriterium der sprach Kompetenz insbesondere für den Psychotherapeutischen Bereich eingeführt werden.

 

- Der  Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund  zu Psychotherapeutischen Berufen gefördert wird und  Menschen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen einen erleichterten Zugang  zur Kassenzulassung bekommen.

 

- Kosten für Sprachen-kompetente Fachkräfte bei der ambulanten

Bei der ambulanten Psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden.

 

-Im Lande Bremen möchten wir die fachärztlichen Vereinigung von der

Möglichkeiten zu lokalen Sonderzulassungen für mehrsprachigen Psychotherapeutinnen bzw.Psychotherapeuten mit Migrationshintergrund

Verstärkt Gebrauch macht.

 

-Die Stationären Psychotherapeutischen und Psychiatrischen Versorgungseinrichtungen in Bremen verstärkt Dolmetscher und Sprach-kompetente Fachkräfte einzusetzen.

Wir haben auch Präsident der Bremischen

Psychotherapeutischen Kassen bei uns in der Fraktion eingeladen, der hat auch die Probleme beschädig.

Ich bin auch viel von Menschen mit Migrationshintergrund darüber angesprochen worden, daher habe ich auch den Antrag in unsere Fraktion eingebracht.

Bitte Unterstützen unseren Antrag

Herzlichen Dank

Mehmet- Ali Seyrek (MdBB)

Keine Diskriminierung für getrennt lebende Elternteile  mit Migrationshintergrund bei der Aufenthaltsniederlassung

Wir fragen den Senat:

1-Wie oft kommt es vor, dass Eltern mit Migrationshintergrund keine Niederlassung Erlaubnis         erhalten, weil sie nicht genug verdienen für ihren Kindern Unterhalt in Höhe von 100% des zu zahlen?

 

2-Macht die Ausländerbehörde Ausnahmen, wenn diese Menschen mit Migrationshintergrund

  Vollschichtig arbeiten und das Gehalt hier für trotzdem nicht ausreicht?

3- Ist es Ihnen bekannt bei  solche fällen, diese Menschen bekommen keine unbefristete Arbeitsvertrage,  bei der Wohnung suchen Probleme und Kredit aufnahmen keine Chance haben?

 

       Mehmet-Ali Seyrek, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Rennbahngelände öffnen für Bewegung an der frischen Luft

Für Menschen mit Migrationshintergrund, die an psychischen Beschwerden wie Angststörungen oder Depressionen leiden

Herr  Präsident, sehr  geehrte Damen und  Herren, und liebe  Gäste.

Für Menschen mit Migrationshintergrund, die an psychischen Beschwerden wie Angststörungen oder Depressionen leiden, ist die psychotherapeutische Behandlung in Bremen, wie auch in Deutschland insgesamt, leider nicht ausreichend. Die Wartezeiten für eine Psychotherapeutische Behandlung betragen durchschnittlich 6 Monate und sind damit ohnehin schon zu lang.

Für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die darauf angewiesen sind,

eine Therapie in ihrer Herkunftssprachen oder zumindest  mithilfe eines Dolmetschers zu machen, sind die Wartezeiten noch viel länger. Zum Teil gibt es auch gar keine zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten, die die entsprechende Herkunftssprache sprechen und die Krankenkassen übernehmen bei ambulanten Therapien die Dolmetscherkosten nicht. Die Folge: diese Menschen bekommen keine Therapie oder sie müssen eine Therapie bei einer deutschsprachigen Therapeutin oder einem Therapeuten machen, deren Erfolg aufgrund von Verständigungsproblemen gefährdet ist. Ähnliche Probleme bestehen auch in der stationären Behandlung. Zwar tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen Dolmetscherkosten im Rahmen von Krankenhausbehandlungen,

in der Praxis werden aber auch hier nur sporadisch Dolmetscher oder  sprachkompetente Fachkräfte hinzugezogen. In Deutschland leben rund 16 Millionen Migrantinnen und Migranten, das sind rund 20 Prozent der Bevölkerung. Im Bundesland Bremen sind es rund 180.000, also knapp 28 Prozent. Ein Teil dieser Menschen spricht noch nicht so gut Deutsch, dass für sie eine Therapie in deutscher Sprache infrage kommt. Wir wissen aber auch, dass gerade Migrantinnen und Migranten ein erhöhtes Risiko haben, eine psychische Erkrankung zu entwickeln,

 zum Beispiel aufgrund kultureller Entwurzelung oder aufgrund von Integrationsproblemen.

Wir können es uns nicht länger leisten, diesen Menschen die Chance zu nehmen, mithilfe einer Therapie wieder gesund zu werden! Wir wissen wie hoch die Folgekosten sind, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen unbehandelt bleiben!

Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, muss die reale Möglichkeit  haben, Hilfe durch Therapie zu bekommen! Und deshalb fordern wir, für eine gute und sichere psychische Versorgung für Menschen mit Migrationshintergrund:

 - Die Zulassungen von Psychotherapeuten mit Migrationshintergrund zu vereinfachen.

 Dafür muss das Kriterium der Sprachkompetenz insbesondere für die Zulassung zum psychotherapeutischen Bereich eingeführt werden.

 - Ferner muss der  Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund  zu Psychotherapeutischen Berufen gefördert werden und  Menschen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen einen erleichterten Zugang  zur Kassenzulassung bekommen.

 - Die Kosten für Sprachenkompetente Fachkräfte und Dolmetscher müssen bei der ambulanten Psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden.

 - Und wir möchten im Lande Bremen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Gespräche führen, damit sie verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch macht,

lokale Sonderzulassungen für mehrsprachige Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten mit Migrationshintergrund zu erteilen.

-Weiterhin wollen wir in unseren Stationären Psychotherapeutischen und Psychiatrischen Versorgungseinrichtungen verstärkt Dolmetscher und Sprachkompetente Fachkräfte einsetzen. 

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

 Mehmet- Ali Seyrek

Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V.

Wir fragen den Senat:

1 -   Inwieweit unterstützt der Senat die Bereitstellung von öffentlichen Flächen, um allen Bremerinnen und Bremern insbesondere Kindern und Familien,

 die gesundheitsfördernde  Bewegung  an der frischen Luft zu ermöglichen?

 

 2 -  Teilt der Senat die Ansicht, dass möglichst viele öffentliche Flächen insbesondere in den Zeiten der gesundheitlichen Bedrohungen durch das neuartige Corona-Virus für die Bewegung an der frischen Luft zur Verfügung gestellt werden sollten?

 

3  -  Wann beabsichtigt der Senat, die Grünflächen des ehemaligen Rennbahn-Geländes  in der  Vahr  für Familien und Bewohnerinnen  und Bewohnern dieses Stadtteils freizugeben?

Zusätzliche frage

Wäre im  Falle  der Öffnung des Rennbahn-Geländes, dafür gesorgt, dass dies Regelmäßig  gereinigt wird?

Wie ist die Arbeit der Patientenfürsprecher/innen in den Krankenhäusern aufgenommen worden?

1-Wie effektiv ist die Arbeit der Patientenfürsprecher/innen? Gibt es darüber Informationen?

2-Was wird getan, wenn die Patientenfürsprecher/innen von der Krankenhausleitung beeinflusst werden?

3-Was wird getan, wenn die Krankenhäuser keine Patientenfürsprecher/innen benennen?

„Strategie gegen Übergewicht, Adipositas und Diabetes durch zu viel Zucker in der Ernährung“

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Thema der Großen Anfrage ist ein sehr ernstes  gesellschaftliches Thema:

es geht um die Gesundheit unserer Gesellschaft und insbesondere die Gesundheit  von  Kindern und Jugendlichen.

Ich möchte einige mir wichtige Punkte zur Thematik und zur Antwort des Senats  auf  die Große Anfrage umreißen:

 

1)- Weltweit  hat sich zum kindlichen Übergewicht  in den vergangenen  Jahr-zehnten  der über-gewichtige  Anteil und fettleibigen  Kinder  vervielfacht.

 

2)- Bei der Entstehung  von Übergewicht, Fettleibigkeit, und Diabetes haben Ernährungs-faktoren  eine  zentrale  Bedeutung.

Dieser Zusammenhang  ist  vielfach wissenschaftlich belegt und in zahlreichen Veröffentlichungen dokumentiert.

 

3)- Neben mangelnder körperlicher Aktivität- begünstigt  aus  Sicht von Wissenschaftlern vor allem zu zuckerhaltige Nahrung und „Soft-Drinks“ die Entstehung von Übergewicht und Fettleibigkeit.

 Diese gelten als Auslöser verschiedener Krankheiten wie Diabetes und anderen chronischen Krankheiten.

 

4-) Gerade im Kindes-alter, wenn der Körper  wegen  des Wachstums besonders viel Energie braucht, hat der Mensch – das Kind – einen ausgeprägten  Appetit auf Süßes.

Aus übergewichtigen  Kindern  werden  meist übergewichtige Erwachsene  mit  gesundheits-schädlichen  Folge-schäden  im Erwachsenen-alter.

 

5)-Neben den erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht eine Fehl-ernährung  millionenfaches  physisches  und psychisches Leid:

Aus dem zu „Dick-sein“ ergeben sich neben körperliche Risiken wie Stoff-wechsel- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auch psycho-soziale - Probleme wie niedriges Selbst-wertgefühl, Depressionen, erhöhte Gefahr zur Entwicklung einer Essstörung  und  soziale Isolation.

 

6)-Neben diesen bisherigen aufgeführten Punkten geht aus der Antwort des Senats  auch hervor,

 dass gerade Kinder aus sozial benachteiligten Familien deutlich häufiger von Übergewicht, und Fettleibigkeit betroffen sind.

Meine Damen und Herren,

Bei diesem Befund ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf! Politik  steht  in der  Verantwortung  wirksamerer Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung  zum Übergewicht, zur Fettleibigkeit und deren Folge-erkrankungen insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen entgegenwirkt!

Die Antwort des Senats zeigt,

 dass das Land Bremen gezielt das Thema Ernährung  und  Bewegung  in den  Schulen und Kitas in verschieden Formaten  verstärkt   eingeführt hat.

 Zwei Beispiele

 

1)- Seit 2012 sind in den Kindertages-einrichtungen und deren Träger Konzepte  zum Thema gesunde Ernährung  entwickelt worden, unter kooperativer Zusammenarbeit mit Krankenkassen.

 

2)- Für gesundes und nachhaltiges Essen bei der Gemeinschafts-verpflegung  in Kitas und Schulen bietet eine Vernetzungsstelle regelmäßig  Schulungen und Fortbildungs-Maßnahmen für Küchenkräfte, Lehrkräfte und Erzieherinnen Erzieher an.

Aufklärung  und  Verbesserung der Gemeinschafts-verpflegung in Kitas und Schulen reichen aber nicht aus, um eine nachhaltige Verbesserung  in unserer Gesellschaft  zu erzielen.

Das Gesamtkonzept  muss Maßnahmen enthalten, die die Lebensmittel-industrie  in die Verantwortung nehmen, und Verbraucherinnen und Verbraucher eine gesunde Ernährung leichter und auch möglichst kostengünstiger möglich machen.

Dazu gehören:

 

1)-Verbot von an Kinder gerichteter Werbung für ungesunde zuckerreiche Produkte wie Softdrinks, Süßigkeiten und Snacks.

 

2)-Eine für Laien und auch Kinder verständliche Nähr-Wert Kennzeichnung, wie die Ampel  für  zusammengesetzte Produkte.

Damit  wird  beim Einkauf auf einen Blick vergleichbar, welches Lebensmittel  weniger Zucker, Fett und Salz hat.

 

3.)-Maßnahmen – auch gesetzliche Maßnahmen - mit verbindlichen  Zielen, die zu einer Reduktion des Zucker-, Salz- und Fettgehaltes  in Lebensmitteln führen.

Auf die von der CDU und FDP zumeist vorgeschlagene freiwillige  Selbst-verpflichtung  der Industrie  zu  setzen – so zeigt die Vergangenheit, ist Augenwischerei und ein Verbeugen vor Industrie-Interessen.

 Freiwillige -Selbst-verpflichtung  führte  bisher zu keinen wirksamen Ergebnissen. 

 Ich stimme mit der Äußerung des Präsidenten des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte ( BVKJ) überein.

 Er sagte „Wir können nicht darauf vertrauen, dass die jenigen die Lösung bieten, die das Problem machen“.

CDU und FDP müssen  sich fragen, ob sie der Lebensmittel-industrie, die mit zuckerhaltiger Nahrung - auf Kosten der Gesundheit der Gesellschaft –viel Geld verdienen, weithin  Ihr  Vertrauen schenken, dass sie wirksame Lösungen bieten!!

Angesichts  der weiterhin  hohen  Zahlen  und dem Anstieg von ernährungs-bedingten  Erkrankungen  bei Kindern und Jugendlichen,

 insbesondere aus Familien mit niedrigem Einkommen- und  Bildungsstand  müssen  endlich  wirksamere Maßnahmen auf Bundes Ebene ergriffen werden.

Das sind wir  zumindest  unseren  Kindern schuldig,

meine Damen und Herren, In Bremen und Bremerhaven gehen wir das Thema weiter an.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Präsidenten des Senats,

und die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. ,

- nachfolgend „Alevitische Gemeinde“ genannt –

jeweils vertreten durch ihre ordnungsgemäßen Vertreter

 

schließen

 

1. auf der Grundlage der Stellung der Religionsgemeinschaften, wie sie im

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Landesverfassung

der Freien Hansestadt Bremen garantiert wird,

 

2. in dem Bewusstsein, dass der religiös und traditionell gelebte alevitische

Glaube ein fester Bestandteil des religiösen Lebens in der Freien Hansestadt

Bremen ist,

 

3. in der Überzeugung, die Freiheit der Religionsausübung der Bürgerinnen und

Bürger alevitischen Glaubens als Teil einer pluralen und weltoffenen

Gesellschaft zu bestätigen und zu bekräftigen,

 

4. mit dem Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe der Alevitischen Gemeinde am religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Freien Hansestadt Bremen anzuerkennen und zu fördern,

 

5. mit dem Ziel, die Teilhabe der in Bremen und Bremerhaven lebenden Aleviten

am kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen Leben und an öffentlichen

Angelegenheiten zu fördern und Bedingungen zu schaffen, die es Aleviten in

Bremen und Bremerhaven erleichtern, ihre Identität zum Ausdruck zu bringen,

zu bewahren und zu entwickeln,

 

6. in der Würdigung der jahrzehntelangen guten Zusammenarbeit zwischen der

Freien Hansestadt Bremen und der Alevitischen Gemeinde im Lande Bremen sowie

 

7. mit dem Ziel, die Beziehungen zwischen der Alevitischen Gemeinde und der Freien Hansestadt Bremen partnerschaftlich zu festigen, weiterzubilden und zu fördern,

 

den folgenden Vertrag:

 

Art. 1 – Glaubensfreiheit und Selbstverwaltungsrecht

 

(1) Die Freie Hansestadt Bremen gewährt der Freiheit, den alevitischen Glauben zu bekennen und auszuüben, den gesetzlichen Schutz.

 

(2) Die Alevitische Gemeinde ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig im Rahmen der für alle geltenden Gesetze.

 

(3) Die Alevitische Gemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden sind Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Art. 2 - Verfassungsrechtliche Grundlagen

 

(1) Die Freie Hansestadt Bremen und die Alevitische Gemeinde bekennen sich zu den gemeinsamen verfassungsmäßig verbrieften Wertegrundlagen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Geltung der Grundrechte, der Völkerverständigung und der Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen sowie der freiheitlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassung des Gemeinwesens. Sie sind sich einig in der Ächtung von Gewalt und jede Art von Diskriminierung und werden gemeinsam dagegen eintreten.

 

(2) Die Freie Hansestadt Bremen und die Alevitische Gemeinde bekennen sich darüber hinaus zur Gleichberechtigung der Geschlechter und zur vollständigen und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am familiären, gesellschaftlichen und politischen sowie am schulischen und beruflichen Leben. Sie setzen sich für die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern ungeachtet ihrer religiösen Überzeugungen an Bildung, Erwerbstätigkeit und gesellschaftlichem Leben ein und wenden sich entschieden gegen jede Art von Diskriminierung.

 

 

Art. 3 – Zusammenwirken

 

Die Vertragsparteien werden regelmäßige Gespräche zur Intensivierung ihrer Beziehungen führen. Sie werden sich außerdem vor der Regelung von Angelegenheiten, die die beiderseitigen Interessen berühren miteinander ins Benehmen setzen und die jeweiligen Interessen angemessen berücksichtigen.
Dies gilt auch für Rechtssetzungsverfahren des Senats, die die Belange der Alevitische Gemeinde berühren.

 

 

Art. 4 – Eigentum

 

(1) Das Eigentum und andere Vermögensrechte der Alevitischen Gemeinde und ihrer Cem-Häuser sowie ihrer Anstalten, Stiftungen, Verbände und Einrichtungen werden im Umfang des Artikels 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Abs. 2 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 gewährleistet.

 

(2) Im Rahmen der allgemeinen Gesetze wird die Freie Hansestadt Bremen bei der Anwendung enteignungsrechtlicher Vorschriften auf religiöse Belange Rücksicht nehmen und im Falle einer Anwendung bei der Beschaffung gleichwertiger Ersatzgrundstücke Hilfe leisten.

 

 

Art. 5 – Errichtung der Cem-Häuser

 

(1) Die Freie Hansestadt Bremen gewährleistet der Alevitischen Gemeinde  das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze Cem-Häuser, Versammlungsräume, Gemeinde- und Bildungseinrichtungen zu errichten und ihrer Bestimmung entsprechend zu betreiben. Dies schließt die Gewährleistung des Rechts ein, Cem-Häuser der alevitischen Tradition/Architektur nach/entsprechend, insbesondere mit ihren Formen und Symbolen auszustatten.

 

(2) Die Freie Hansestadt Bremen wird die Belange der alevitischen Gemeinde planungsrechtlich berücksichtigen.

 

 

Art. 6 - Friedhofs- und Bestattungswesen

 

(1) Die Freie Hansestadt Bremen gewährleistet das Recht, auf öffentlichen Friedhöfen Bestattungen nach den alevitischen Vorschriften vorzunehmen. Sie stellt hierfür dem Bedarf entsprechende Flächen zur Verfügung.

 

(2) Die Alevitische Gemeinde hat das Recht, auf öffentlichen Friedhöfen Gottesdienste, Andachten und Bestattungsfeierlichkeiten zu halten.

 

(3) Nach Erlangung der Körperschaftsrechte steht der Alevitischen Gemeinde im Rahmen der Gesetze das Recht zu, neue Friedhöfe anzulegen, unbeschadet der im Bauplanungsrecht abgesicherten kommunalen Verantwortung für die Abwägung zwischen Flächennutzung und Gesamtversorgung.

 

 

Art. 7 - Religiöse Betreuung in besonderen Einrichtungen

 

(1) Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt die Alevitische Gemeinde, in öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Heimen, Justizvollzugsanstalten und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen sowie bei der Polizei unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange und im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen abzuhalten sowie seelsorgerlich tätig zu werden. § 53 StPO gilt auch für alevitische Geistliche (dede, ana, zakir) und Seelsorger/in).

 

 

Art. 8 – Bildungswesen und Kultur

 

(1) Die Alevitische Gemeinde hat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften das Recht, Bildungs- und Kultureinrichtungen zu unterhalten.
 

(2) Staatliche Genehmigung, Anerkennung und Förderung dieser Einrichtungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


(3) Bei der Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage wird der Alevitischen Gemeinde Gelegenheit gegeben, zu den Bildungsplänen Stellung zu nehmen.

 

(4) Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass die verstärkte Beteiligung alevitischer Jugendlicher an politischen Bildungsmaßnahmen wünschenswert ist.

 

 

Art. 9 - Soziale Einrichtungen

 

Die Alevitische Gemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden im Lande Bremen sind im Zusammenhang mit der Erfüllung sozialer, sozialpolitischer und wohlfahrtsrechtlicher Aufgaben den anderen freien Trägern der Wohlfahrtspflege auch hinsichtlich der Förderung gleichgestellt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

 

Art. 10 - Alevitische Feiertage

 

(1) Alevitische Feiertage im Sinne der §§ 8-10 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem.GBl. S. 115) sind

 

1. Der Aşure-Tag (beweglich)

2. Hızır-Lokması (16. Februar)

3. Nevruz und Andacht Hz. Ali (21. März).

 

Die Alevitische Gemeinde verpflichten sich, die sich jährlich verschiebenden Daten mindestens ein Jahr im Voraus bekanntzugeben.

 

(2) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass daneben folgende Tage

 

  1. Die Hızır-Tage (13.-15. Februar)

  2. Hıdırellez (5./6. Mai)

  3. Der Gedenktag Sivas (2. Juli)

  4. Die Andacht Hünkâr Bektaş Veli (16. Bis 18. August)

  5. Der Gedenktag für Hz. Hüseyin (10. Oktober)

als alevitische Feier- und Gedenktage geachtet werden.

 

 

Art. 11 – Gebührenbefreiung

 

Auf Landesrecht beruhende Gebührenbefreiungen für das Land gelten auch für die Alevitische Gemeinde im Lande Bremen und ihre Cem-Häuser sowie ihre öffentlich-rechtlichen Verbände, Anstalten und Stiftungen.

 

 

Art. 12 - Repräsentanz in gesellschaftlichen Gremien

 

Das Land wird sich auch weiterhin bemühen, nach Maßgabe der Gesetze eine angemessene Repräsentanz von Mitgliedern der Alevitischen Gemeinde in Gremien zu gewährleisten, in denen eine gesellschaftliche Vielfalt angestrebt wird.

 

 

Art. 13 – Geltungsbereich

 

Dieser Vertrag erstreckt sich auf die Mitgliedsgemeinden der Alevitischen Gemeinde Deutschland, die ihren Sitz in Bremen und Bremerhaven haben. Sie erstreckt sich auch auf die rechtlich unselbstständigen Einrichtungen der Alevitischen Gemeinde Deutschland sowie ihrer Mitgliedsgemeinden nach Satz 1. Auf selbstständige Einrichtungen bezieht sie sich, soweit die Vertragsparteien darüber Einigung erzielen.

Mitgliedsgemeinden im Sinne des Satzes 1 sind gegenwärtig:

  1. Alevitische Gemeinde in Bremen und Umgebung e.V.

  2. Alevitisches Kulturzentrum in Bremen und Umgebung e.V.

  3. Alevitischer Kulturverein in Bremerhaven und Umgebung e.V.

Selbständige Einrichtungen im Sinne des Satzes 3 bestehen zurzeit nicht.

 

 

Art. 14 – Freundschaftsklausel

 

Die Vertragsparteien werden zwischen ihnen auftretende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung dieses Vertrages soweit möglich einvernehmlich klären.

 

 

Art. 15 - Körperschaftsrechte

 

Die Alevitische Gemeinde strebt im Rahmen ihrer weiteren organisatorischen Entwicklung die Erlangung der Rechte von Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung an. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass diesbezügliche Fortentwicklungen auch die Neuordnung der wechselseitigen Beziehungen erforderlich machen werden.

 

 

Art. 16 - Anpassungsklausel

 

(1) Die Vertragsschließenden sind sich bewusst, dass der Vertrag auf Grundlage der derzeitigen Verhältnisse geschlossen wird und sind sich einig, dass dieser Vertrag ergänzt oder ersetzt werden kann.

 

(2) Sollte die Freie Hansestadt Bremen in Verträgen mit anderen vergleichbaren Religionsgemeinschaften über diesen Vertrag hinausgehende Rechte und Leistungen gewähren, werden die Vertragsparteien gemeinsam prüfen, ob wegen des Grundsatzes der Parität, Änderungen dieses Vertrages notwendig sind.

 

(3) Hiervon unbetroffen werden die Vertragschließenden regelmäßig prüfen, ob sich die einzelnen Bestimmungen bewährt und ob sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, seit dem Abschluss des Vertrages so wesentlich verändert haben, dass zur Erreichung der Vertragsziele eine Anpassung sinnvoll erscheint.

 

 

Art. 17 - Inkrafttreten

 

Dieser Vertrag tritt mit der Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft in Kraft.

 

Für die Freie Hansestadt Bremen

 

 

Bürgermeister Jens Böhrnsen

 

Präsident des Senats

Für den Vorstand der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V.

 

Hüseyin Mat

Vorstandsvorsitzender

Karoline Linnert

 

 

Senatorin für Finanzen

 

Für den Vorstand der Alevitischen Gemeinde in Bremen und Umgebung e.V.

 

 

Für die Stadt Bremerhaven

 

Oberbürgermeister Melf Grantz

 

 

Manuel Imam Diskaya

 

Für den Vorstand des Alevitischen Kulturzentrums in Bremen und Umgebung e.V.

 

 

Mustafa Kayis

 

Für den Vorstand des Alevitischen Kulturvereins in Bremerhaven und Umgebung e.V.

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