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Maksim Khazanov

Ehegattennachzug erleichtern!

Seit 2007 müssen Eheleute, die aus sogenannten Drittstaaten zu ihrem nichtdeutschen Partner nach Deutschland ziehen wollen, vor der Einreise nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse verfügen.


Gedacht war die Regelung ursprünglich, um Zwangsehen zu verhindern – letztlich aber hat sie vor allem eine Folge: „In erster Linie erschwert sie die Familienzusammenführung, ohne das eigentliche Ziel zu erreichen“, betonte der SPD-Abgeordnete Mehmet Ali Seyrek heute im Landtag. Denn von den gegenwärtigen Regelungen seien von vornherein nicht nur Menschen aus Ländern, in denen das menschenrechtsverletzende Phänomen der Zwangsehe besteht, sondern alle visumspflichtigen Familien aus Nicht-EU-Ländern betroffen.


„Die Vorschrift trifft vor allem diejenigen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens gar nicht in der Lage sind, entsprechende Sprach-Kurse zu besuchen“, sagt Seyrek. Zudem würde Familien aus Krisen- und Kriegsgebieten auf diese Weise beinahe generell ein gemeinsames Leben verwehrt: „Weil es dort, genauso wie in vielen ländlichen Regionen oft überhaupt keine Möglichkeit gibt, Deutsch zu lernen, haben sie keine Chance mit ihren Partnern in Deutschland zusammenzuleben“, sagte Seyrek und ergänzte: „Natürlich ist die Kenntnis der deutschen Sprache wichtig – aber es gibt keinen plausiblen Grund dafür, warum der Spracherwerb nicht auch nach der Einreise stattfinden kann.“


Nachdem ein entsprechender, von der SPD angeschobener Antrag der rot-grünen Koalition heute eine Mehrheit im Landtag erhielt, soll der Senat sich nun auf Bundesebene dafür einsetzen, den Deutschkenntnis-Nachweis aufzuheben. Außerdem soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es für Bremen gibt, vom Sprachkenntnis-Nachweis beim Ehegattennachzug abzusehen. Zudem wird sich Bremen auch dagegen wenden, dass der Ehegattennachzug versagt werden kann, wenn der Lebensunterhalt der Betroffenen nicht gesichert ist: „Hier geht es darum, Familien und ihren Kindern ein Zusammenleben zu ermöglichen – Menschen das aufgrund ihrer finanziellen Situation zu verwehren, ist nicht hinnehmbar“

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